- Fragen der Bürgerschaft
Keine. - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 21.1.2026
Der GR beauftragte die Verwaltung mit der Aufnahme von Verhandlungen zum Erwerb eines Grundstücks im Bereich „Mülbenweg“, Meckesheim Der GR erteilte die sanierungsrechtliche Genehmigung für ein Grundstücksgeschäft in der Leopoldstr. 13, im Sanierungsgebiet Meckesheim.
Der GR stimmte einem privaten Grundstücksgeschäft in der Hauptstr. 83 im Sanierungsgebiet Mönchzell zu und verzichtete auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts.
Der GR stimmte einem privaten Grundstücksgeschäft in der Mühlstr. 7 + 7/1 im Sanierungsgebiet Mönchzell zu und verzichtete auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts.
Der GR genehmigte eine Grundschuldbestellung auf das Grundstück Bahnhofstr. 15 + 15/1 im Sanierungsgebiet Meckesheim.
Der GR stimmte dem Verkauf von drei Baugrundstücken im Baugebiet „Hummelberg II“ Mönchzell an den Höchstbietenden bzw. bei Absage an deren Nachrücker zu.
Der GR stimmte der Weiterveräußerung eines privaten Grundstücks im Baugebiet „Hummelberg II“ Mönchzell unter den üblichen Vertragsbedingungen zugunsten der Gemeinde grundsätzlich zu. - Feststellung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung am 21.1.2026
Das Protokoll kann im https://ratsinformationsdienst.meckesheim.de/ eingesehen werden. - Freiflächen Photovoltaik
Der Gemeinderat hat in einigen der vorausgegangenen Sitzungen über das Verfahren und das weitere Vorgehen in Sachen Freiflächen Photovoltaik (PV) beraten. Es waren im Verlauf zähe Verhandlungen mit den übergeordneten Behörden zu bewältigen. Die Verwaltung hat, gemeinsam mit dem Städteplaner, Herrn Glup, erfolgsversprechende Ergebnisse erzielen können. Dafür wurde von unserer Fraktion recht herzlich gedankt.
Die ursprünglich vorgeschlagenen landwirtschaftlich genutzte Flächen (1, 2, 3a, 3b, 4, 5 und 6) wurden vom Landwirtschaftsamt geprüft und bewertet.
Das Resultat dieser Bewertung sieht vor, dass die Flächen 3b (ca. 7,6 ha) und 4 (ca. 9,35 ha) im sogenannten „Teilregionalplan Freiflächen-PV“ beinhaltet und damit grundsätzlich entwicklungsfähig sind.
Für die Fläche 5 (Teilfläche in der Größe ca. 3,9 ha von insgesamt 9,6 ha) bestehen grundsätzlich Entwicklungsperspektiven, die im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens geprüft werden können.
Die Fläche 6 (ca. 5,0 ha) wird aufgrund der Nähe zu den bestehenden Gewerbeflächen als vertretbar gewertet. Auch diese Fläche kann in einem Zielabweichungsverfahren geprüft werden.
Für die Flächen 1, 2 und 3a wurde aufgrund der hohen Bodengüte, sowie ihrer agrarstrukturellen Bedeutung durch das Landwirtschaftsamt des Rhein-Neckar-Kreises
eindeutig kommuniziert, dass eine Zustimmung nicht möglich ist.
Nach intensiver Beratung und Diskussion hat der GR einstimmig, bei zwei Enthaltungen, beschlossen, die Flächen 5 (Teilfläche) und 6 das Zielabweichungsverfahren einzuleiten, die Beschlüsse zur Erstellung eines Bebauungsplanes anzupassen, bzw. soweit erforderlich, aufzuheben und darauf hinzuwirken, dass der Entwurf der 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der GVV Elsenztal im Hinblick auf die Flächen 3b, 4, 5, und 6 fortgeschrieben wird.
Hier den Link zu dem Übersichtsplan einfügen: https://meckesheim.mein-intra.net/data/file/councilservice/1/7/0/5/26.12_S._v._11.02.26_Oe4_20241108_UeBERSICHT_Plan_Voruntersuchung_Flaeche_1-6.pdf - Fortschreibung Teilregionalplan Windenergie
In der GR-Sitzung am 25.06.2025 wurden zwei Windparkprojekte vorgestellt. Diese befanden sich auf privaten Flächen. Die Verwaltung sollte dann die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die weitere Entwicklung auf Ebene der Regional- und Landesplanung beobachten. Es wurde nun bekannt, dass auf der Fläche der Gemarkung Meckesheim keine Flächen als Vorranggebiete ausgewiesen werden. Die vollständigen Planunterlagen sind unter https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/ einsehbar.
Der GR hat die zweite Offenlage zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt keine Stellungnahme abzugeben.
- Bauantrag
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Zeppelinstr. 56 Energetische Sanierung Dach und Errichtung von zwei Gauben Die beantragten Gauben fügen sich problemlos in die Umgebungsbebauung ein.
Der GR hat einstimmig zugestimmt.
- Neubau einer Druckerhöhungsanlage „Am Sonnenrain“
– Vergabe der Honorarleistungen
Der GR wurde informiert, dass die lange schon vorgesehene Druckerhöhungsanlage nun zur Ausführung kommen soll. Diese dient der Wasserversorgung der Baugebiete „Am Sonnenrain“, „Rainbrunnen“ und „Vorderer Blösenberg“. Auch eine spätere Erschließung des Baugebiets „Reut“ wurde berücksichtigt. Die Planungsleistungen wurde zu den üblichen Konditionen vergeben an das Büro Martin-Schnese Ingenieure GmbH aus Reichartshausen. - Friedhof Meckesheim
– Ergänzung der Wasserleitung, Leitungs- und Straßenbau
Die Arbeiten für die notwendige Wasserversorgung für den im Bau befindlichen neuen Teil des Friedhofs am Spechbacher Weg wurde zu einem Preis von 30.647,80 € vergeben an die Fa. Klaus Reimold, Gemmingen. Die Arbeiten werden im Februar und März 2026 ausgeführt. - Grundsatzbeschluss „Bauturbo“
– Nichtanwendung bis zur Erstellung eines Kriterienkatalogs
Der Gesetzgeber hat in einer Novelle den sogenannten „Bauturbo“ aufgelegt. Dieses Verfahren soll den Wohnungsbau beschleunigen und den Kommunen die Möglichkeit eröffnen flexibler von bestehenden Vorgaben abzuweichen. Eine weitergehende Prüfung durch das Baurechtsamt im Landratsamt, wie bisher, würde damit entfallen. Um sich nicht dem Risiko auszusetzen, zum Teil willkürlich zu genehmigen, hat der GR mehrheitlich beschlossen, ein entsprechendes Fachbüro zu beteiligen und einen Kriterienkatalog aufzulegen. Dieser kann helfen gewisse Leitplanken einzuhalten. Als Anregung wurde aufgenommen, dass man eine evtl. Zusammenarbeit der GVV-Kommunen prüfen könnte. Da der Bauturbo bis 31.12.2030 befristet ist, sollte schnell gehandelt werden.
- Vordere Mülben, FlSt.Nr. 7913
– Ausübung eines preislimitierten gemeindlichen Vorkaufsrechts
Im Gebiet Mülben liegt das genannte Flurstück, aktuell landwirtschaftlich genutzt. Voraussichtlich noch im laufenden Jahr soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Die Erschließung für Wohnbau aber auch gewerblicher Nutzung ist in diesem Bereich vorgesehen. Dem Kauf des Flurstücks 7913 zum Preis von 27.000 € wurde bereits im Mai 2025 zugestimmt. Eine Zusage des Verkäufers lag vor, jedoch kam der Kauf nicht zustande, weil der Verkäufer das Angebot zurückgezogen hat. Im Anschluss wurde das Grundstück über Neckartal Immobilien GmbH vermarktet und zu einem Preis von 75.000 € an einen privaten Käufer verkauft. Da ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht hat die Verwaltung den Gutachterausschuss Sinsheim um eine Stellungnahme gebeten. Nun wurde ein Verkehrswert von 39.200 € ermittelt. Der GR hat einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde wird nun ein preislimitiertes Vorkaufsrecht mit dem genannten Verkehrswert ausüben wird. - EDV-Ausstattung: Gemeindeverwaltung, Schulverwaltung und Feuerwehr
Der GR hat beschlossen die Hardware-Komponenten beim günstigsten Bieter, der Fa. GEMAKOM GmbH, Ketsch zum Preis von 46.562,62 € zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt, wie bisher über ein 60-Monate-Leasing und ist im Haushalt 2026 abgebildet. - EDV-Ausstattung: Digitale Lehr- und Lernmittel (iPads) für die Karl-Bühler-Schule
Der GR hat beschlossen die Hardware-Komponenten (Apple iPads incl. Zubehör) beim günstigsten Bieter, der Fa. GEMAKOM GmbH, Ketsch zum Preis von 89.051,34 € zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt, wie bisher über ein 60-Monate-Leasing und ist im Haushalt 2026 abgebildet. - Fragen der Gemeinderäte, Verschiedenes, Informationen
Die Fragen der GR beschäftigten sich im Wesentlichen mit der Baustelle bzw. Ampelanlage unter der B45-Brücke. Die Verwaltung informierte über den Fortgang dieser Baustelle, mit der Weiterführung in der Bahnhofstraße zwischen Verkehrsinsel und der Abzweigung Richtung Bahnhof/Güterhalle.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt.





